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Reise in die Türkei

Im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie wurden von den offiziellen Behörden der Republik Türkei folgende Entscheidungen bezüglich der Einreise nach Türkei getroffen, die ab dem 1. Juni 2021 in Kraft treten.

  1. Passagiere, die aus Afghanistan, Bangladesch, Brasilien, Südafrika, Indien, Nepal, Pakistan und Sri Lanka abfliegen oder sich vermutlich in den letzten 14 Tagen in diesen Ländern aufgehalten haben, müssen vor der Einreise nach der Türkei ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das 72 Stunden vor der Ankunft vorliegt. Diese Passagiere werden für 14 Tage in von den Regierungspräsidien bestimmten Einrichtungen in Quarantäne gesteckt. Wenn das PCR-Testergebnis, das am Ende des 14. Quarantänetags durchgeführt wird, negativ ist, wird die Quarantänemaßnahme aufgehoben. Passagiere, deren PCR-Testergebnis positiv ist, werden in Isolation gebracht, und die Maßnahme wird mit einem negativen PCR-Testergebnis aufgehoben, das am Ende des 14. Tages durchgeführt wird. Im Rahmen dieser Regelungen wurden die Flugverbote für Brasilien und Südafrika aufgehoben.
  2. Passagiere, die aus dem Vereinigten Königreich, dem Iran, Ägypten und Singapur abfliegen, müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das spätestens 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde.
  3. Bei der Einreise nach Türkei aus Ländern, die nicht in den ersten beiden Artikeln genannt sind, müssen Passagiere keinen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie ein Dokument vorlegen, das von den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes ausgestellt wurde und das besagt, dass sie mindestens 14 Tage vor der Einreise nach Türkei geimpft wurden und/oder die Krankheit hatten und innerhalb der letzten 6 Monate genesen sind. Für diese Passagiere gelten keine Quarantänemaßnahmen. Wenn Passagiere, die aus diesen Ländern abfliegen, keinen Impfpass oder die Dokumente vorlegen können, die belegen, dass sie die Krankheit hatten, gemäß den genannten Regeln, wird die Vorlage eines PCR-Tests mit negativem Ergebnis, der maximal 72 Stunden vor der Einreise nach Türkei durchgeführt wurde, oder eines negativen Schnellantigentests, der maximal 48 Stunden vor der Einreise nach Türkei durchgeführt wurde, als ausreichend angesehen.
  4. Mit Ausnahme von Passagieren, die aus den in Artikel 2 genannten Ländern einreisen, können Personen, die die Türkei betreten, am Zielort einer PCR-Testung unterzogen werden, wobei Proben entnommen werden. In diesem Zusammenhang dürfen die Passagiere nach der Entnahme der Proben zu ihrem endgültigen Zielort weiterreisen. Bei positiven Testergebnissen werden sie gemäß den COVID-19-Richtlinien des türkischen Gesundheitsministeriums behandelt. Passagiere mit positiven Testergebnissen müssen sich 14 Tage lang an den von ihnen angegebenen Adressen in Quarantäne begeben. Wenn die PCR-Testergebnisse, die am Ende des 10. Tages durchgeführt werden, negativ sind, wird die Quarantäne beendet. Die Quarantäne von Personen, bei denen eine indische Variante festgestellt wird, wird bei einem negativen PCR-Testergebnis am Ende des 14. Tages beendet.

Zusätzlich zu diesen Informationen;

  • Ab dem 15. März 2021 müssen Passagiere, die mit unseren internationalen Flügen nach der Türkei einreisen (mit Ausnahme von Passagieren im Transit und Personen unter 6 Jahren), ein Türkei-Eintrittsformular ausfüllen, das sie unter folgendem Link finden:diese SeiteInnerhalb der letzten 72 Stunden vor ihrem Flug. Der ausgedruckte Bogen des ausgefüllten Formulars oder der mobile Screenshot des ausgefüllten Formulars wird an den Bahnhöfen vor dem Flug überprüft.
  • Alle Passagiere müssen in Flughäfen und Flugzeugen Masken tragen.
  • Unsere Passagiere müssen bei ihren Flügen nach der Türkei ein "Passagierinformationsformular" ausfüllen.
  • Die Temperaturmessungen an unseren Flughäfen wurden für alle Ziele außer Flügen nach und von Kanada, Singapur und Guangzhou sowie für Passagiere, die Schnellumsteigezeiten nutzen (Umsteigepunkte für Passagiere mit einer Umsteigezeit von 90 Minuten oder weniger), aufgrund kurzer Umsteigezeiten eingestellt.

Für Flüge innerhalb der Türkei ist es obligatorisch, einen HES-Code zu besitzen. Für Personen, die keine türkischen Staatsbürger sind, besteht keine HES-Code-Pflicht.

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