Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um eine bessere Website-User-Erfahrung zu bieten.
Durch die Fortsetzung der Standardeinstellungen werden Sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, die zu unserer Cookies-Richtlinie gehören.
CookieWarningPanelAgreeButton
X

Parkordnung

  • Die Parkgebühren werden anhand der Ein- und Ausfahrzeiten der Fahrzeuge im Parkleitsystem erhoben.
  • Der monatliche Abonnementzeitraum umfasst einen 30-tägigen Zeitraum ab dem ersten Eintritt und ohne Austritt. Bei mehreren Ein- und Ausfahrten innerhalb des monatlichen Abonnementzeitraums wird der im Diagramm angegebene Preis um 25 % erhöht. (Ausgenommen sind dienstlich eingesetzte Fahrzeuge des Personals am Flughafen.) Alle Abonnements müssen innerhalb der ersten drei Stunden ab dem Zeitpunkt des Einfahrens auf den Parkplatz abgeschlossen werden.
  • Personen, die Fahrzeuge auf den Parkplätzen waschen oder Abfälle aus Fahrzeugen entsorgen, werden mit einer Nachgebühr von 100 % basierend auf der Dauer ihres Aufenthalts belastet.
  • Nachdem die Zahlung erfolgt ist, wird eine Parkdauer von mehr als 20 Minuten gemäß dem Tarif berechnet, wenn das Fahrzeug den Parkplatz nicht innerhalb von 20 Minuten verlässt.
  • Für das Parken, das 24 Stunden ohne Abonnement überschreitet, müssen die im Diagramm angegebenen Gebühren für einen ganzen Tag (12-24 Stunden) bezahlt werden. Für die verbleibenden Stunden muss der stündliche Preis bezahlt werden, der berechnet wird, indem die Gebühr für einen ganzen Tag durch 24 geteilt und das Ergebnis mit der Anzahl der überschrittenen Stunden multipliziert wird.
  • Unser Parkplatz vor dem Inlandsflughafen ist für die ersten 15 Minuten ab dem Eingang kostenlos.
  • Fahrzeuge müssen innerhalb der markierten Linien und in gerader Linie geparkt werden.
  • Es gibt in den Parkplätzen des internationalen Terminals keine kostenlose Parkzeit.

Die Tarifbedingungen gelten unter folgenden Bedingungen nicht:

  • Fahrzeuge von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen, die im "Informationssystem der staatlichen Personalverwaltung" (State Organization Information Bank) des Staatsdienstpersonals, sowie von Sonderhaushaltsinstitutionen, Aufsichtsbehörden, Sozialversicherungseinrichtungen, Kommunalverwaltungen und privaten Einrichtungen mit Sonderbudget, die nicht unter das Gesetz Nr. 5018 fallen (einschließlich Leasingfahrzeugen, die im Rahmen von Dienstleistungen beschafft werden) (maximal 2 Stunden), sowie diplomatische Fahrzeuge (maximal 1 Stunde pro Nutzung).
  • Kostenlose Parkplätze stehen für Fahrzeuge zur Verfügung, die von behinderten und ehemaligen Militärangehörigen genutzt oder besetzt werden, sowie für Angehörige erster Grades von Familien von Gefallenen, und zwar jeweils für maximal 15 Tage.
  • Private Fahrzeuge, die von DHMI-Mitarbeitern (einschließlich Rentnern) genutzt werden.

ZAHLUNG DER GEBÜHREN

  • Die Verfahren für die Erfassung, Rechnungsstellung und Einziehung der in diesem Tarif genannten Gebühren werden gemäß den Vorschriften des Flughafen-/Terminalbetreibers durchgeführt.
  • Die Parkgebühren werden vor Ort an den dafür vorgesehenen Kassen innerhalb der Parkanlage entweder in bar oder mit Kreditkarte erhoben.
  • Die monatlichen Abonnementgebühren werden im Voraus zu Beginn des Abonnements erhoben.
  • Die Preise im Tarif beinhalten die Mehrwertsteuer.
 
Folgen Sie uns!
Mobile App des Flughafens Antalya (Fraport TAV)
Bleiben Sie jederzeit über den Flughafen und Ihre Flüge informiert.
Antalya Airport Mobile @ Apple StoreAntalya Airport Mobile @ Google Play
© Fraport TAV Antalya Airport, 2018. Alle Rechte vorbehalten.Terms of useInformation Society services
X