Aus Sicherheitsgründen dürfen einige Gegenstände grundsätzlich nicht an Bord eines Flugzeugs gebracht werden (gefährliche Güter). Packen Sie diese bitte weder in Ihr aufgegebenes Gepäck noch in Ihr Handgepäck:
- Entzündliche Flüssigkeiten oder Stoffe
- Organische Peroxide
- Tränengas oder andere Gaszylinder
- Ansteckende Substanzen wie lebendes Virenmaterial
- Geräte, die Quecksilber oder Magnete enthalten
- Feuerwerkskörper
- Streichhölzer
- Instruments containing magnets
- Feuerzeuge, Feuerzeugflüssigkeit
- Farben und Lacke
- Gifte, Arsen, Zyanid, Unkrautmittel
- Radioaktives Material, Säuren, Laugen, Natronlauge oder Bleichpulver
Hinsichtlich Freigepäcksmengen kontaktieren Sie bitte Ihre Fluggesellschaft Lesen Sie hier mehr, wenn Sie Sperrgepäck wie Golfschläger, Tauchausrüstung etc.
Kontaktieren Sie bitte vor Ihrer Reise die Fluggesellschaft und erkundigen Sie sich, ob und welche speziellen Konditionen für die Beförderung von Sperrgepäck wie z.B. Skier, Kinderwagen, Sonnenschirme, Rollstühle, Surfbretter, Angelruten, Tauchausrüstung, Golftaschen, Fahrräder und Musikinstrumente gelten.