Nach der Passkontrolle und Gepäckausgabe müssen Sie den Zoll passieren. Sollten Sie keine anmeldepflichtigen Waren mit sich führen, können Sie direkt den grün gekennzeichneten Ausgang nutzen. Wenn Sie anmeldepflichtige Waren einführen möchten, wählen Sie bitte den roten Ausgang, um dort die Anmeldung vorzunehmen. Zollbeamte werden Ihnen dabei behilflich sein.
Waren sind dann anmeldepflichtig, wenn sie die erlaubte Freimenge überschreiten oder grundsätzlich verboten sind und deshalb Beschränkungen unterliegen (z.B. Waffen, Munition, Betäubungsmittel oder auch geschützte Tierarten). Für weitere Informationen über Zollbestimmungen und Zollverfahren können Sie folgende Website (in Englisch verfügbar) nutzen:
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