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Pass- und Visainformationen

Passagiere sollten im Voraus die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente und die Notwendigkeit eines Einreisevisums überprüfen. Pässe müssen mindestens bis Ende des Aufenthalts gültig sein.

Deutsche Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen grundsätzlich kein Einreisevisum für die Türkei.

Um den Gästen, die ein Visum benötigen, die Einreise zu erleichtern, finden Sie vor der Passkontrolle in der Ankunftshalle spezielle Visaschalter. Klicken hier um den Übersichtsplan aufzurufen. Für weitere Informationen hinsichtlich Visaverfahren und Visagebühren rufen Sie bitte die Homepage (Englisch) des türkischen Außenministeriums auf:

Besuch

Gepäckausgabe

Nach der Passkontrolle erreichen Sie die Gepäckausgabe. Kostenlose Gepäckwagen stehen Ihnen hier selbstverständlich zur Verfügung.

Für die Gepäckbeförderung und –ausgabe am Flughafen sind die Fluggesellschaften und ihre Abfertigungsfirmen verantwortlich. Bitte kontaktieren Sie die jeweilige Fluggesellschaft bei weiteren Fragen.

Die Lage der Gepäckausgabe in den einzelnen Terminals entnehmen Sie bitte unserem Terminalplan.

Zoll

Nach der Passkontrolle und Gepäckausgabe müssen Sie den Zoll passieren. Sollten Sie keine anmeldepflichtigen Waren mit sich führen, können Sie direkt den grün gekennzeichneten Ausgang nutzen. Wenn Sie anmeldepflichtige Waren einführen möchten, wählen Sie bitte den roten Ausgang, um dort die Anmeldung vorzunehmen. Zollbeamte werden Ihnen dabei behilflich sein.

Waren sind dann anmeldepflichtig, wenn sie die erlaubte Freimenge überschreiten oder grundsätzlich verboten sind und deshalb Beschränkungen unterliegen (z.B. Waffen, Munition, Betäubungsmittel oder auch geschützte Tierarten). Für weitere Informationen über Zollbestimmungen und Zollverfahren können Sie folgende Website (in Englisch verfügbar) nutzen:

Besuch

Fluggastrechte

War Ihr Flug überbucht, stark verspätet oder wurde er sogar ganz gestrichen?

Im Fall solcher Unannehmlichkeiten sind Fluggesellschaften per Gesetz dazu verpflichtet, Sie über Ihre Rechte zu informieren. Sie müssen Sie auch darüber aufklären, wie und wo Sie Beschwerde einreichen können.

Wenden Sie sich direkt an den Schalter Ihrer Airline oder Ihres Reiseveranstalters, um Informationen und Unterstützung zu erhalten. Weitere Informationen über die türkischen Fluggastrechte (in Englisch verfügbar) erhalten Sie hier:

http://web.shgm.gov.tr/doc4/shy-passenger.pdf
http://web.shgm.gov.tr/doc4/shy-yolcu.pdf

Weitere Informationen über die in der Europäischen Union geltenden Fluggastrechte können Sie hier nachlesen:

http://ec.europa.eu/transport/passenger-rights/en/03-air.html
http://ec.europa.eu/transport/publications/doc/apr_leaflet_en.pdf

Telefonische Auskunft (türkisch/ englisch) erhalten Sie auch unter:
Directorate General of Civil Aviation
Phone: + 90 (312) 203 60 00

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